AllgemeineGeschäftsbedingungen SwissEver Hotel Zug
FürSeminare, Veranstaltungen, Gruppen und Hotelzimmer
DieseAllgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gastund dem SwissEver Hotel Zug (Canonica Hotel Management Cham SA)(in diesem Fall„das Hotel“), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Als Grundlage dient dieReservations-/ Auftragsbestätigung bzw. die von Ihnen zur Bestätigungunterzeichnete Offerte.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge AGBgenannt) gelten für die Überlassung von Zimmern und/oder Konferenz- undBankett-Räumlichkeiten sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen undLieferungen des SwissEver Hotel Zug, Canonica Hotel Management Cham SA (in derFolge SwissEver Hotel genannt) an Kunden. Sämtliche Offerten des SwissEverHotels basieren auf den folgenden AGB. Sie bilden einen integrierendenBestandteil jedes Vertrags. Sollten die vorliegenden AGB allfälligenVertragsbedingungen eines Kunden widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.
Optionsdaten(Offerten, Auftragsbestätigungen usw.) sind für beide Parteien verbindlich. DasSwissEver Hotel Zug (Canonica Hotel Management Cham SA) kann nach Ablauf derOptionsfrist automatisch über die reservierten Räumlichkeiten/Zimmer verfügen.
Im Anschluss an die Reservation durch den Kunden erhält dieser vomSwissEver Hotel eine schriftliche Reservationsbestätigung. Der Vertrag zwischenden Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservationsbestätigung desSwissEver Hotel an den Kunden zustande.
Das SwissEver Hotel verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten und vomSwissEver Hotel schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen diegesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) ein.
Das SwissEver Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlungzu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertragschriftlich vereinbart. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Anzahlungnicht fristgemäss nach, ist das SwissEver Hotel berechtigt, nach Ansetzungeiner angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist demSwissEver Hotel gegenüber für den allenfalls daraus entstehenden Schadenhaftbar.
Sofern keine Anzahlung vom SwissEver Hotel verlangt wird, ist der gesamteRechnungsbetrag spätestens zum Zeitpunkt der Abreise vom Kunden per Kreditkarte(Mastercard, VISA, American Express, Diners, JCB), Debitkarte (EC/Maestro,Postcard) oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung mittels Rechnung vereinbart,ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. BeiZahlungsverzug ist das SwissEver Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%zu erheben.
Preisänderungendurch das SwissEver Hotel bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Kunde haftet gegenüber dem SwissEver Hotel für alle Beschädigungenund Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden,seine Beauftragten oder Veranstaltungsteilnehmende oder andere Dritteverursacht werden. Das SwissEver Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahlund Beschädigung von Sachen, die vom Kunden von Veranstaltungsteilnehmendenoder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung vonAusstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die durch den Kunden,Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache desKunden. Das SwissEver Hotel kann jederzeit den Nachweis einer ausreichendenVersicherung vom Kunden verlangen.
Der Kunde ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtetsich, das SwissEver Hotel von sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichenAnsprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusiveVeranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitern und Vertragspartnern desKunden) aufgrund seiner Veranstaltung gegen das SwissEver Hotel erhoben werden,vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprücheaufzukommen.
Das SwissEver Hotel haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässigervertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden.Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeitoder für indirekte Schäden, insbesondere entgangener Gewinn, wird wegbedungen.
Ist die vom SwissEver Hotel vertraglich zu erbringende Leistungdurch höhere Gewalt oder andere vom SwissEver Hotel nicht verursachteUmstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann dasSwissEver Hotel im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags ganz oderteilweise entschädigungslos zurücktreten.
Das SwissEver Hotel ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt,falls begründeter Anlass zu Annahme besteht, dass die Veranstaltungen den reibungslosenGeschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des SwissEver Hotel in derÖffentlichkeit gefährden kann oder der Kunde gegen Ziffer 13 dieser AGBverstösst. Allfällige Schadenersatzansprüche des SwissEver Hotel gegenüber demKunden bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und amAbreisetag bis spätestens um 11.00 Uhr zu verlassen.
Bis spätestens 14Tage vor Anreise erhält das SwissEver Hotel vom Kunden eine Liste derTeilnehmer mit folgenden Angaben: Vor- und Nachnamen aller Gäste, Anreisezeit,Zahlungskonditionen der Gäste.
Nach Ablauf der vom SwissEver Hotel festgelegten Frist werden die nochverfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents für den offenen Verkaufwieder freigegeben.
Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für dieAnnullierung von Buchungen als auch bei No-shows sowie im Fall verfrühterAbreise.
Annullierungen der Buchung einzelner Hotelzimmer (bis zu 3 Zimmern) haben dasSwissEver Hotel bis spätestens 15:00 Uhr Ortszeit am Tag vor dem Anreisedatum zuerreichen. Bei einer Stornierung nach dieser Frist wird der Zimmerpreis für dieerste Nacht verrechnet.
Die Annullierung einer Blockbuchung von mehreren Hotelzimmern (ab 4Zimmern) hat das SwissEver Hotel wie folgt spätestens zu erreichen:
Bis 10 Zimmer: 14 Tage vor Anreise
Bis 25 Zimmer: 30 Tage vor Anreise
Ab 26 Zimmer: 42 Tage vor Anreise
Im Fall einer Annullierung nach Ablauf der oben genannten Fristen werdendem Kunden Annullierungskosten wie folgt berechnet:
Bis 10 Zimmer:
7–13 Tage vor Anreise: 75%der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
6 oder weniger Tage vor Anreise: 100%der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
Bis 25 Zimmer:
11–29 Tage vor Anreise: 75%der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
10 oder weniger Tage vor Anreise: 100%der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
Ab 26 Zimmer:
21–41 Tage vor Anreise: 75%der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
20 oder weniger Tage vor Anreise: 100%der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachteLeistungen des SwissEver Hotels und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglichzu bezahlen sind.
Das Hotel behält sich vor, vertraglich individuelle Annullierungsbedingungenfestzulegen.
Das SwissEver Hotel behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen, soferndie Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstaltersentsprechen und für diesen vertretbar sind. Eine Unter- und Weitervermietungvon Räumen oder Flächen durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichenGenehmigung des SwissEver Hotels.
Sofern der Vertrag nichts anderes regelt, hat der Veranstalter allfälligenotwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen.Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vomVeranstalter selbst anzumelden und abzugelten.
Der Veranstalter hat dem SwissEver Hotel die definitive Teilnehmerzahl(Garantiezahl) mindestens 3 Werktage vor dem Anlass mitzuteilen. Ist dieeffektive Personenzahl in der Folge kleiner, gilt die angegebene Garantiezahlals Grundlage für die Verrechnung; ist die effektive Personenanzahl höher,werden die effektiv entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Ist die effektiveTeilnehmerzahl höher, übernimmt das SwissEver Hotel keine Garantie für dieBerücksichtigung aller Gäste.
Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungendes SwissEver Hotels einzuhalten, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen,die Einhaltung des Rauchverbots etc. Auch durch den Veranstalter eingebrachtesDekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen.
Der Veranstalter ist im Übrigen dafür verantwortlich, dass nicht mehr PersonenEinlass gewährt wird, als dem Fassungsvermögen des entsprechenden Raumsentspricht. Verbindlich sind dafür die vom SwissEver Hotel angegebenenHöchstzahlen. Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt das SwissEver Hotel jedeHaftung ab.
Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden,Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des SwissEverHotels. Der Veranstalter haftet für jegliche dem SwissEver Hotel darausentstandenen Schäden.
Absagen einer Reservation vonVeranstaltungsräumlichkeiten müssen dem SwissEver Hotel frühzeitig undschriftlich durch den Veranstalter mitgeteilt werden.
Stornierungsfristengerechnet vor Veranstaltung bzw. Seminar
Bis 30 Teilnehmer:
Bis 31 Tage kostenfreieAnnullierung
Absage 21–30 Tage im Voraus: 50%der vertraglich vereinbarten Leistungen
Absage 11–20 Tage im Voraus: 75%der vertraglich vereinbarten Leistungen
Absage 0–10 Tage im Voraus: 100%der vertraglich vereinbarten Leistungen
Ab 31 Teilnehmer:
bis42 Tage kostenfreieAnnullierung
21–41 Tage 50% der vertraglichvereinbarten Leistungen
11–20 Tage 75%der vertraglich vereinbarten Leistungen
10 Tage oder weniger 100%der vertraglich vereinbarten Leistungen
Im Voraus erbrachte Leistungen des SwissEverHotel sind in jedem Fall zu bezahlen.
Das Hotel behält sich vor, vertraglichindividuelle Annullierungsbedingungen festzulegen.
Die Verwendung von Logos oder Bildern des SwissEver Hotel in jeglicherForm durch den Veranstalter bedarf immer der vorgängigen schriftlichenGenehmigung des SwissEver Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechendeZustimmung, ist das SwissEver Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. DerVeranstalter ist gegenüber dem SwissEver Hotel für den daraus entstehendenSchaden haftbar.
Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist derVeranstalter verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke vom SwissEver Hotelzu beziehen. Ansonsten wird ein im Voraus vereinbartes Zapfengeld in Rechnunggestellt.
Ab 0.00 Uhr morgenswird folgender Nachtzuschlag verrechnet:
1–50 Personen ab 51 Personen
Bis 01.00 CHF 250 CHF 300
Bis 02.00 CHF 600 CHF 750
Bis 03.00 CHF900 CHF 1200
Das SwissEver HotelZug (Canonica Hotel Management Cham SA) behält sich vor, für die Reservationganze oder teilweise Vorauszahlungen zu verlangen. Für Anlässe mit einerausländischen Rechnungsadresse bitten wir den Gast, um seine Kreditkartennummermit Verfalldatum als Garantie und/oder 100% Vorauszahlung. Dies gilt auch fürAnlässe, welche aus dem Inland gebucht werden.
Ohne andereVereinbarung stellt das Hotel die entstandenen Aufwendungen im Anschluss an dieVeranstaltung in Rechnung. Die Rechnung kann der Veranstalter vor Ort oderinnert 10 Tagen ab Rechnungsdatum begleichen. Rechnungen für Anlässe mitweniger als CHF 300 Umsatz sind vom Veranstalter direkt vor Ort zu begleichen,andernfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20 in Rechnung gestellt.
Der Gast haftetgegenüber dem SwissEver Hotel Zug (Canonica Hotel Management Cham SA) fürBeschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen, Teilnehmeroder Haustieren verursacht werden, ohne dass das SwissEver Hotel Zug (CanonicaHotel Management Cham SA) ein Verschulden nachweisen muss. Das SwissEver HotelZug (Canonica Hotel Management Cham SA) lehnt jede Haftung bei Diebstahl undBeschädigung an und durch Veranstalter, Teilnehmer, Referenten oder Dritteneingebrachten Materialien ab.
Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht. AlsGerichtsstand gilt das Kantonsgericht Zug in Zug. Sollten einzelne Bestimmungendieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigenBestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmungdurch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.
Cham, Januar 2018